TVöD P steht für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Bereich Pflege. Es handelt sich um eine spezielle Tarifregelung innerhalb des TVöD (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst), die auf die besonderen Anforderungen und Bedingungen im Pflegebereich zugeschnitten ist. Der TVöD P regelt unter anderem die Arbeitsbedingungen, Gehälter, Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche für Beschäftigte in der Pflege im öffentlichen Dienst. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di): [ver.di TVöD](https://www.verdi.de/themen/tarif/tvoed).